Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Samuel Glättli (nachfolgend: Illustrator) sowie seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

Die AGB bilden integrierenden Bestandteil eines jeden Auftrages und Folgeauftrages, auch wenn Letztere telefonisch oder sonst mündlich erteilt und akzeptiert werden.

Widersprechen sich Bestimmungen des Auftrags und der AGB, gehen jene des Auftrags vor.

2. Leistungen der Illustratorin / des Illustrators

Der Illustrator erbringt die in der Offerte und / oder Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen. Gegenseitig bestätigte E-Mails, welche auf die zu erbringende Leistung Bezug nehmen, oder Besprechungsprotokolle, denen die andere Vertragspartei nicht sofort nach Erhalt widerspricht, sind verbindlich.

Die Illustratorin / der Illustrator ist berechtigt, zur Realisierung spezifischer Aufgaben Dritte beizuziehen und hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber darüber zu informieren. Dabei handelt sie / er gegenüber diesen Dritten im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin / des Auftraggebers.

3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin / des Auftraggebers

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dokumente und Daten zur Verfügung zu stellen.

Ausserdem hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, welche für die Erfüllung des Auftrags von Belang, aber für den Illustratoren nicht offensichtlich sind.

4. Gewährleistungen

Der Illustrator verpflichtet sich, die ihr / ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und fachgerecht auszuführen.

Die Illustratorin / der Illustrator versichert, allein über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem zu schaffenden / geschaffenen Werk verfügen zu können bei Verwendung vorbestehender Werke die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen.

Liefert die Auftraggeberin / der Auftraggeber Text- oder Bildvorlagen oder beauftragt er den Illustrator mit der Beschaffung fremder Text- oder Bildvorlagen, ist sie / er für das Einholen der entsprechenden Nutzungsrechte verantwortlich.

5. Rechtseinräumung, Nutzungsrechte, Geistiges Eigentum

Das Urheberrecht und allfällige Leistungsschutzrechte an dem von der dem Illustrator geschaffenen Werk, dessen Vorstufen und Varianten (Konzepte, Scribbles, Skizzen, Entwürfe usw.) verbleiben bei dem Illustrator.

Der Auftraggeberin / dem Auftraggeber werden jene Nutzungs- und Leistungsschutzrechte eingeräumt, die in der Offerte oder im Auftrag aufgeführt sind. Alle nicht ausdrücklich erwähnten Rechte verbleiben bei dem Illustrator. Dies gilt insbesondere für das Recht, das Werk oder dessen Bestandteile zu bearbeiten.

Art und Umfang der Nutzungserlaubnis – sachlich, ausschliesslich oder nicht ausschliesslich, räumlich und zeitlich – richten sich nach der Offerte oder dem Auftrag.

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung erfolgt die Rechtseinräumung im Rahmen des Zwecks des Auftrags für die einmalige Verwendung, beschränkt auf das Gebiet der Schweiz und nicht auf Dritte übertragbar.

Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der für den Gesamtauftrag geschuldeten Vergütung auf die Auftraggeberin / den Auftraggeber über.

Selbst wenn der Auftraggeber umfassend sämtliche Nutzungsrechte erworben hat, verbleibt das Recht, das Werk für den eigenen Leistungsausweis (Portfolio, eigene Homepage, eigene Social-Media-Konten u.ä.) zu nutzen, beim Illustrator. Ebenso bleibt das Urheberpersönlichkeitsrecht vorbehalten, was entstellende Eingriffe in die Werkintegrität verbietet.

Beabsichtigt der die Auftraggeberin / der Auftraggeber, das Werk bzw. Varianten oder Bestandteile desselben in einem Schutzregister zu hinterlegen (z.B. für Design, Topografien oder Marken), bedarf es der vorgängigen Zustimmung des Illustrators.

5.1. Künstliche Intelligenz (KI)

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) zur Nachbildung, Rekonstruktion, stilistischen Imitation oder sonstigen Reproduktion von durch den Illustrator geschaffenen Werken, insbesondere Zeichnungen, Entwürfen und Konzepte, ist untersagt.

Dies gilt unabhängig davon, ob die KI auf Grundlage von Originalmaterial, Referenzbildern oder anderen Eingabedaten verwendet wird.

6. Pflicht zur Namensnennung

Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber ist verpflichtet, den Illustrator bei jeder Verwendung des Werks oder von dessen Bestandteilen namentlich zu nennen – in der üblichen Form und unter der von dem Illustratoren vorgegebenen Bezeichnung.

7. Originalvorlagen und Daten, Rückgabe- und Aufbewahrungspflicht

Die Originalvorlagen und Daten sind Eigentum des Illustrators. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erhält diese im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte nur zur Ausführung des Auftrags geliehen.

Die Originalvorlagen sind dem Illustrator zurückzugeben – bzw. es sind die entsprechenden Daten zu löschen –, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber dem Illustrator die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Der Illustrator ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Werkzeichnungen, Produktionsunterlagen bzw. die entsprechenden Daten für die Dauer von einem Jahr nach Ablieferung bzw. Abnahme des Werks aufzubewahren.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Illustrators beschränkt sich, gleich aus welchem Grund, auf grobfahrlässiges Handeln oder rechtswidrige Absicht.

9. Abnahme des Werks, Gut zur Ausführung

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber ist verpflichtet, die abgelieferten Daten, Werkzeichnungen oder sonstigen Vorlagen vor Produktionsbeginn umgehend zu überprüfen. Allfällige Mängel sind dem Illustrator innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Vorlagen bzw. der entsprechenden Daten detailliert anzuzeigen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen.

Geringfügige farbliche Abweichungen des Druckergebnisses von der Darstellung auf dem Bildschirm oder von einem Computerausdruck liegen innerhalb eines technisch bedingten Toleranzbereichs und stellen keinen Mangel dar. Bei mehrfarbigen Illustrationen gilt der Proof der Druckerei als verbindlich.

Liegt ein vom Illustrator zu vertretender Mangel vor, ist dieser innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber ist erst nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch befugt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Eine Ersatzvornahme durch Dritte ist ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat dem Illustrator das für die Endproduktion aufbereitete Produkt zur Erteilung des "Gut zur Ausführung" ("Gut zum Druck / "Gut zur Produktion") vorzulegen. Der Illustrator hat dieses innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erteilen oder Anpassungen zu verlangen.

10. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

Die in der akzeptierten Offerte bzw. im Auftrag festgehaltene Vergütung ist ohne Abzug zu entrichten. Entsteht aufgrund von veränderten Vorgaben der Auftraggeberin / des Auftraggebers gegenüber Offerte oder Auftrag ein Mehraufwand, ist dieser zusätzlich zu entschädigen.

Die Vergütung setzt sich mangels anderweitiger Abrede aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Entwurfsvergütung

  • Werkzeichnungsvergütung

  • Abgeltung der Nutzungsrechte

  • 2 Korrekturgänge

Weitere Korrekturgänge, welche die Auftraggeberin / der Auftraggeber veranlasst, und Drittkosten (exklusives Verbrauchsmaterial, Spezialschriften, Kurierdienste, Fahrspesen, Übersetzungen u.ä.) stellt der Illustrator zusätzlich in Rechnung.

Der Illustrator legt – sofern nichts anderes vereinbart worden ist – fest, in wie vielen Raten die Vergütung wann zur Zahlung fällig ist.

Verletzt die Auftraggeberin / der Auftraggeber das Urheberrecht des Illustrators (z.B. Nutzungen ohne vorgängige Einwilligung, widerrechtliche Nach- und Weiternutzungen) oder das Urheberpersönlichkeitsrecht (z.B. unterlassene oder falsche Urheberbezeichnung) hat sie / er nebst der nach der Lizenzanalogie errechneten Vergütung einen Zuschlag von 100 Prozent zu leisten.

11. Verrechnungsausschluss

Die Verrechnung von gegenseitigen Forderungen zwischen Illustrator und Auftraggeberin /Auftraggeber ist ausgeschlossen.

12. Belegmuster

Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat dem Illustrator von sämtlichen produzierten Arbeiten unaufgefordert zwei einwandfreie, ungefaltete Belegmuster zukommen zu lassen. Bei kostenintensiven Mustern reduziert sich deren Anzahl auf einen Beleg.

13. Änderungen und Ergänzungen der AGB

Der Illustrator kann diese AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Für die Auftraggeberin / den Auftraggeber gilt die jeweils bei Vertragsschluss bekanntgegebene Fassung.

14. Rechtliches

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15. Anwendbares Recht

Auf diese AGB und allfällige sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Werkvertrag und den Auftrag sowie des Urheberrechtsgesetzes. Soweit zulässig sind die kollisionsrechtlichen Bestimmungen und das UN-Kaufrechts (CISG) ausgeschlossen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit zulässig gilt der Ort der beruflichen oder geschäftlichen Niederlassung der Illustratorin als ausschliesslicher Gerichtsstand.

Fassung vom 1. Januar 2026